riester-rente |
|
Informationen und Vergleich zur Riester Rente anfordern |
|
 |
Förderung - Wieviel erhalte ich vom Staat dazu?
Wie hoch sind die staatlichen Zulagen? |
Die staatliche Riesterförderung steigt parallel zu den freiwilligen Beiträgen bis 2008 in Zwei-Jahres-Schritten an. Wer den vollen Sparbetrag aufbringt, erhält folgende Höchstzulagen:
| Ab |
Alleinstehende
|
Ehepaare, bei denen jeder einen eigenen Riester-Vertrag hat |
je kindergeldberechtigtes Kind |
2002 |
38 € |
76 € |
46 € |
2004 |
76€ |
152 € |
92 € |
2006 |
114 € |
228 € |
138 € |
2008 |
154 € |
308 € |
185 € |
|
Die Kinderzulage bekommt die Person, die auch das Kindergeld bezieht. Bei zusammenlebenden Ehegatten wird sie automatisch auf den Vorsorgevertrag der Frau überwiesen. Wenn beide Partner schriftlich einwilligen, kann die Kinderzulage auch dem Vorsorgevertrag des Mannes gutgeschrieben werden.
|
Beispiel (ab 2008): |
Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern hat ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen von 30.000 €. Seine Frau ist nicht berufstätig und daher nicht selbst sozialversicherungspflichtig. Spart das Paar insgesamt (Eigenbeitrag + Zulagen) die erforderlichen 4 % (= 1200 €), erhält es vom Staat Zulagen von insgesamt 678 € (2 x 154 € für Mann und Frau + 2 x 185 € für die Kinder). Der Eigenbeitrag liegt bei nur 522 € (1.200 € - 678 €). Die Zulage macht also mehr als die Hälfte der Sparsumme aus.
|
| zurück zur Übersicht |
|
|
|
|