Rente.com - Das unabhängige Portal zur Altersvorsorge

  • Informationen und Hintergrüunde
  • Individuelle Beratung & Angebote
  • direkt online Tarife vergleichen
  • seit 2003 für Sie da

Riester Rente als attraktive Vorsorgeform

Die Riester Rente ist eine privat finanzierte Vorsorgeform, die durch den deutschen Staat mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert wird. Im März 2012 gab die Bundesregierung bekannt, dass bereits über 15 Millionen Deutsche einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Die Riester Rente ist nicht unumstritten, gilt jedoch nach wie vor als attraktives Altersvorsorgeprodukt.

Diagramm zur Entwicklung der Riester Verträge

Grafik bereit gestellt von Statista

Die Riester Rente wurde nach ihrem Initiator, dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannt. Nachdem das Nettorentenniveau des Durchschnittrentners im Zuge einer Reform der gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 2000/2001 reduziert worden war, hatte Riester die staatliche Förderung einer Altersvorsorge auf freiwilliger Basis vorgeschlagen. Seit dem Jahr 2001 können zulagenberechtigte Personen in einen Riester-Vertrag einzahlen und von der staatlichen Förderung profitieren. Diese ist mit dem Altersvermögensgesetz eingeführt worden und durch das Einkommenssteuergesetz geregelt.

Welche Riester-Sparformen sind möglich?

Wer „riestern“ möchte, hat die Wahl zwischen verschiedenen Riester-Produkten. Die klassische Variante der Riester Rente ist ein staatlich geförderter Rentenversicherungsvertrag. Dieser eignet sich insbesondere für Sparer, die Wert auf Sicherheit legen. Neben einer Kapitalgarantie bietet die klassische Riester-Rentenversicherung eine garantierte Mindestrendite auf den Sparanteil. Risikofreudigere Sparer können auch eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung abschließen, die in der Regel auch vergleichsweise höhere Renditeaussichten bietet.

Neben der Rentenversicherung fördert der Staat auch Banksparpläne und Fondssparpläne. Bei ersteren handelt es sich um sehr sichere, verzinste Sparverträge, bei letzteren fließt das eingezahlte Geld in Aktien- und Rentenfonds. Seit dem Eigenheimrentengesetz im Jahr 2008 gibt es für deutsche Bürger zudem die Möglichkeit, mit dem so genannten „Wohn-Riester“ ein Darlehen für den Immobilienkauf oder einen Riester-Bausparvertrag für selbstgenutztes Wohneigentum zu erhalten. Welches die optimale Riester-Sparform ist, hängt unter anderem von dem Alter und der Risikobereitschaft des jeweiligen Riester-Sparers ab.

Wer kann die Riester Rente erhalten?

Die staatliche geförderte Riester Rente eignet sich für viele, um die Lücke zwischen der späteren gesetzlichen Rente und dem tatsächlichen finanziellen Bedarf im Alter zu schließen. Einen Anspruch auf die Förderung hat grundsätzlich jeder, der gesetzlich rentenversichert ist. Unmittelbar zulagenberechtigt sind beispielsweise rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, Empfänger von Arbeitslosen- und Krankengeld und Kindererziehende, die Kindererziehungszeiten beantragt haben. Auch Beamte, Richter sowie Soldaten haben ein Anrecht auf die Riester-Förderung. Zu den mittelbar zulagenberechtigten Personen zählen des Weiteren die Ehepartner von unmittelbar Zulagenberechtigten.

Wie funktioniert die Riester Rente?

Riester-Sparer zahlen in der Ansparphase mindestens einmal jährlich in einen Riester-Vertrag ein. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen die Zulageberechtigten jährlich einen vorgeschriebenen Mindesteigenanteil aufbringen. Dieser liegt bei vier Prozent ihres Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr. Der Staat belohnt die private Altersvorsorge dann mit einer jährlichen Grundzulage. Riester-Sparer mit kindergeldberechtigten Kindern erhalten zusätzliche Kinderzulagen, für junge Sparer gibt es zudem einen Berufseinsteiger-Bonus. Wenn eine Steuererstattung für den Sparer günstiger ist als die staatliche Zulage, kann er seine Beiträge für die Riester Rente als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen.

Die Auszahlung der Riester Rente beginnt frühestens ab dem 60. Lebensjahr des Riester-Sparers. Private Riester-Rentenversicherungen sehen eine lebenslange Rentenzahlung vor, bei Bank- oder Fondsprodukten sind auch Auszahlpläne möglich. Im Todesfall des Sparers kann das angesparte Geld inklusive der Zulagen für den Riester-Vertrag des hinterbliebenen Ehepartners übernommen werden. Insbesondere wegen der Garantie einer lebenslangen Rente ist die Riester Rente ein attraktives Altersvorsorgeprodukt.