Die Riester-Rente Kündigen

  • Kann ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
  • Was bedeutet, den Riester-Vertrag ruhen zu lassen?
  • Was passiert mit meiner Riester-Rente, wenn ich tödlich verunglücke?

Riester-Rente kündigen - oder Vertrag ruhen lassen?

Im Prinzip kann man problemlos die Riester-Rente kündigen. Dies lohnt sich allerdings in den seltensten Fällen und sollte daher genau überdacht werden. Alternativ zu einer Kündigung der Riester-Rente kann man den Vertrag auch ruhen lassen.

So können Sie die Riester-Rente ruhen lassen »

Sparer können eine Riester-Rente kündigen, wenn sie mit dem Vertrag nicht mehr zufrieden sind. Allerdings ist dieser Schritt nur dann angeraten, wenn das Kapital aus dem Rückkaufswert dringend benötigt wird. Wer einfach nur keine Beiträge mehr zahlen möchte, kann auch den Vertrag ruhen lassen – denn auf diese Weise ergeben sich weitaus weniger Verluste.

Vorteile der Riester-Rente gehen bei Kündigung verloren

Wer seine Riester-Rente kündigt, sollte wissen, dass im Zuge dessen auch alle erhaltenden Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Denn eine Kündigung der Riester-Rente gilt als sogenannte „schädliche Verwendung“. Da die Riester-Rente bei Kündigung nicht wie vorgesehen für die Altersvorsorge verwendet wird, erlöschen auch rückwirkend die Ansprüche auf die staatliche Förderung. Die Zinserträge, die sich durch die Riester-Zulagen ergeben haben, sind ebenfalls davon betroffen.

Zudem werden die anfallenden Kosten oftmals zu Vertragsbeginn mit den jeweiligen Einzahlungen abgegolten. Wird der Vertrag gekündigt, erhält man von der Versicherung so unter Umständen einen Rückkaufswert ausgezahlt, der geringer als die bisher eingezahlten Beiträge ist.

Alternative zur Kündigung der Riester-Rente

Statt die Riester-Rente zu kündigen ist es sinnvoller, den Vertrag ruhen zu lassen. Das heißt, die Police wird beitragsfrei gestellt, das bisher angesparte Vermögen und etwaige Zulagen verbleiben jedoch im Vertrag und werden weiter verzinst. Dadurch entfallen die monatlichen Beiträge zur Riester-Rente und es entsteht ein deutlich geringerer Verlust. Zudem ist es oftmals auch möglich, die Riester-Rente später wieder weiterzuführen. Eine Kündigung der Riester-Rente ist hingegen nur dann angeraten, wenn das Kapital dringend benötigt wird.

Wichtige Punkte für die Kündigung der Riester-Rente

Wer sich trotz der damit verbundenen Nachteile dazu entschließt, die Riester-Rente zu kündigen, kann dies mittels eines formlosen Schreibens tun. Wichtig ist dabei die Angabe der Versicherungsnummer, die Widerrufung erteilter Einzugsermächtigungen bzw. SEPA-Mandate und Angaben zum Bankkonto, auf das der Rückkaufswert überwiesen werden soll.

Wenn es einen Ansprechpartner bei der jeweiligen Versicherung gibt, sollte das Kündigungsschreiben an diesen direkt gerichtet werden, um die Bearbeitungszeit zu verringern. Oftmals ist es auch sinnvoll eine 14-tägige Frist für eine Kündigungsbestätigung zu setzen und Rückwerbeversuche zu verbitten.

Die Riester-Rente ruhen lassen

Statt einer Kündigung können Verbraucher ihre Riester-Rente auch ruhen lassen, wenn sie die Beiträge für die staatliche geförderte Altersvorsorge nicht mehr zahlen wollen. Dies ist oft günstiger als die Auflösung des Vertrags. Denn bei einer Beitragsfreistellung müssen bisher erhaltene Zulagen und Steuervorteile nicht zurückgezahlt werden. Doch manchmal lässt sich die Kündigung nicht vermeiden.

Die Riester-Rente soll durch die staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen Verbrauchern dabei helfen, ein finanzielles Polster für das Alter aufzubauen. Denn die gesetzliche Rente wird für viele Menschen im Alter nicht ausreichen ihren Lebensstandard zu halten. Allerdings zahlen nicht alle Riester-Sparer bis zum Eintritt in die Rente die anfallenden Beiträge. Wer den Vertrag beispielsweise aufgrund eines finanziellen Engpasses nicht weiterführen kann, muss jedoch nicht gleich die Riester-Rente kündigen. Die Riester-Rente ruhen zu lassen ist in der Regel die bessere Entscheidung.

Beitragsfreistellung versus Kündigung der Riester-Rente

Bei der Kündigung der Riester-Rente erhält der Riester-Sparer den sogenannten Rückkaufswert zurückerstattet. Je nachdem wie lange der Vertrag schon läuft, kann dieser jedoch geringer sein als die bisher eingezahlten Beiträge, denn gerade am Anfang fallen Verwaltungsgebühren und Vertragskosten an, die bei der Kündigung vom Rückkaufswert abgezogen werden. Darüber hinaus müssen alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile bei einer Kündigung zurückgezahlt werden.

Wird die Riester-Rente stattdessen beitragsfrei gestellt, bleiben die bisherigen Zulagen erhalten. Zudem wird mit dem angesparten Kapital weiter eine Rendite erwirtschaftet. So fällt die zusätzliche Rente am Ende zwar vergleichsweise gering aus, aber die Riester-Rente wird so mit geringerer Wahrscheinlichkeit zum Verlustgeschäft.

Riester-Rente ruhen lassen: Pfändungsschutz gefährdet

Die Riester-Rente unterliegt normalerweise einem speziellen gesetzlichen Schutz. So kann sie nicht ohne weiteres gepfändet werden. Allerdings haben Gerichte in der Vergangenheit bereits entschieden, dass dieser Schutz nur dann gilt, wenn Riester-Zulagen in Anspruch genommen werden. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn der Sparer mindestens vier Prozent seines Jahresbruttoeinkommens in die Riester-Rente einzahlt. Dies bedeutet: Wer seine Riester-Rente ruhen lassen möchte, muss in Kauf nehmen, dass diese unter Umständen gepfändet werden kann.

 

Musterbrief zur Beitragsfreistellung

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Was passiert mit der Riester-Rente im Todesfall

Wie mit dem angesparten Kapital einer Riester-Rente im Todesfall des Versicherten umgegangen wird, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab. In den meisten Fällen kann die Riester-Rente bei Tod des Sparers ohne Verluste auf den Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden.

Eine Riester-Rente sichert Versicherten ein zusätzliches privates Altersgeld. Doch was passiert mit der staatlich geförderten Altersvorsorge, wenn Sparer das Rentenalter erst gar nicht erreichen oder kurz nach Beginn der Rentenauszahlung versterben? Wird die Riester-Rente im Todesfall an Erben ausgezahlt?

Die Beantwortung dieser Fragen hängt von drei Faktoren ab:

  • Zeitpunkt des Todes
  • Versicherungs­bedingungen
  • Form der Riester-Rente (Riester-Rentenversicherung, -Banksparplan, -Fondssparplan)

Was passiert mit der Riester-Rente im Todesfall während der Ansparphase?

In der Regel können sich Hinterbliebene die Riester-Rente im Todesfall auszahlen lassen, solange noch keine private Rente ausgezahlt wurde. Der verstorbene Riester-Sparer muss sich demnach noch in der Ansparphase befunden haben. Dieser Schritt ist allerdings mit dem Nachteil verbunden, dass alle gewährten Zulagen und Steuervorteile von der Sparsumme abgezogen sowie gegebenenfalls Zinsgewinne versteuert werden.

Wird die Riester-Rente stattdessen beitragsfrei gestellt, bleiben die bisherigen Zulagen erhalten. Zudem wird mit dem angesparten Kapital weiter eine Rendite erwirtschaftet. So fällt die zusätzliche Rente am Ende zwar vergleichsweise gering aus, aber die Riester-Rente wird so mit geringerer Wahrscheinlichkeit zum Verlustgeschäft.

Auszahlung der Riester-Rente bei Tod in der Rentenphase

In der Auszahlungsphase ist die Riester-Rente bei Tod des Versicherten in der Regel verloren. Es gibt allerdings Ausnahmen. Ist eine Rentengarantiezeit in den Versicherungsbedingungen vereinbart worden, dann wird die private Rente für die vereinbarte Zeit (beispielswiese ab Rentenbeginn zehn Jahre) an Hinterbliebene weitergezahlt. Allerdings müssen auch hier die erhaltenen staatlichen Förderungen zurückgezahlt werden.

Hat der Verstorbene einen Riester-Banksparplan oder einen Riester-Fondssparplan abgeschlossen, so kann die Riester-Rente auch nach dem Tod bei begonnener Rentenphase vererbt werden. Ohne Rückzahlung der Förderungen ist dies jedoch nur an den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder möglich, wenn die Hinterbliebenen das Kapital auf einen eigenen Vertrag übertragen. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt: Ab dem 85. Lebensjahr wandelt sich der Bank- oder Fondssparplan in eine nicht vererbbare private Rentenversicherung um.

Riester-Rente: Rückkaufswert oft niedriger

Wer seine Riester-Rente vorzeitig kündigt, erhält den so genannten Rückkaufswert vom Kreditinstitut ausbezahlt. Der Rückkaufswert entspricht jedoch nicht der Höhe, der bereits eingezahlten Beiträge. Denn die Vertragskosten werden beim Rückkauf des Riester-Vertrags einbehalten. Außerdem müssen staatliche Zulagen und Steuervorteile bei der Kündigung zurückgezahlt werden.

Vor der Kündigung eines Riester-Rente Vertrags sollten sich Kunden gut informieren. Der Grund: Für die meisten Sparer ist der Rückkaufswert niedriger als die gezahlten Beiträge. Das liegt zum Beispiel an den Abschluss- und Vertriebskosten für den Vertag. Sie sind auch der Grund, weshalb der Rückkaufswert im Vergleich zu den bisher eingezahlten Beiträgen der Riester-Rente in den ersten fünf Versicherungsjahren meist besonders niedrig liegt oder gar bei null. Es besteht allerdings die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen. Dann gibt es zwar vor Vertragsende kein Geld zurück, aber es müssen auch keine Beiträge gezahlt werden.

Riester-Rente Rückkaufswert: Wann können Kunden kündigen?

Die Kündigung der Riester-Rente ist vor Beginn der Rentenzahlung prinzipiell jederzeit möglich. Voraussetzung ist lediglich die Einhaltung der Mindestvertragsdauer und meist eine dreimonatige Kündigungsfrist. Doch sie sollte nicht unbedacht erfolgen, denn häufig ist sie mit Nachteilen für Versicherte verbunden. In der Regel lassen sich Kunden auf ein finanzielles Verlustgeschäft ein, nicht nur in den ersten fünf Jahren.

Riester-Rente kündigen: Wie viel Geld bekommen Versicherte zurück?

Von der Riester-Rente profitieren die meisten Menschen über steuerliche Vorteile, Zulagen vom Staat und eine Überschussbeteiligung. Wer den Vertrag allerdings vorzeitig beendet, muss die staatlichen Vorteile zurückzahlen. Die Beteiligung an Überschüssen aus dem Unternehmen können Versicherte jedoch größtenteils behalten.

In Konsequenz bedeutet das: Riester-Sparer, die ihren Vertrag kündigen, bekommen in der Regel einen Teil ihrer gezahlten Beiträge und Überschüsse zurück, unter Umständen aber überhaupt kein Geld. Der tatsächliche Wert des Riester-Vertrags berechnet sich durch Rückkaufswerttabellen der Versicherungsunternehmen. Dieser Wert kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich bemessen werden, darf allerdings nicht unter dem gesetzlichen Mindest-Rückkaufswert liegen.

Riester-Rente: Pfändbar bei Privatinsolvenz?

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge bei der Sparer besonders von staatlichen Zulagen profitieren. Ein weiterer spezieller Vorteil, den Anbieter immer wieder anpreisen, ist, dass das Vermögen der Riester-Rente nicht pfändbar ist. Doch das trifft nur dann zu, wenn Sparer die staatlichen Zulagen beantragt haben.

Die Riester-Rente ist in der Regel vor einer Pfändung geschützt– wie etwa bei einer Privatinsolvenz. Doch eine Entscheidung des Amtsgerichts München (AZ 273 C 8790/11) hat gezeigt, dass der Pfändungsschutz der Riester-Rente nicht immer gewährleistet ist. So gilt der Pfändungsschutz nur dann, wenn die staatlichen Zulagen von den Sparern beantragt wurden. Wer bewusst auf die Förderung vom Staat verzichtet oder schlichtweg vergessen hat, sie zu beantragen, dessen Erspartes kann im Fall einer Insolvenz gepfändet werden.

Riester-Rente ist pfändbar: Was bedeutet das für Sparer

Die Riester-Rente nutzen viele Menschen, um privat für ihren Lebensabend Vorsorge zu treffen. Doch Schicksalsschläge wie eine Scheidung oder der Verlust der Arbeitsstelle können schnell dazu führen, dass im Laufe des Lebens finanzielle Engpässe entstehen. Das passiert beispielsweise häufig bei hohen Belastungen durch Schulden oder laufenden Krediten.

Können die Rechnungen langfristig nicht mehr beglichen werden, muss gegebenenfalls eine Privatinsolvenz angemeldet werden. In einem solchen Fall wird das private Vermögen der verschuldeten Person an die Gläubiger verteilt. Von diesem Verfahren ist auch die Riester-Rente betroffen – sofern die staatlichen Zulagen nicht regelmäßig beantragt wurden.

Riester-Rente Insolvenzschutz: So schützen sich Sparer

Unter Umständen sind auch die eingezahlten Riester-Beiträge während der Ansparphase pfändbar. Das kann dann sein, wenn über vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag eingezahlt werden oder aber über 2.100 Euro im Jahr in den Vertrag fließen bzw. geflossen sind. Tritt dann eine Privatinsolvenz ein, ist alles Geld, was über diesem Höchstbeträgen liegt, demnach auch während der Phase des Ansparens pfändbar. Es ist zwar nur selten so, dass mehr in den Riester-Vertrag eingezahlt wird als vorgeschrieben. Doch wenn das der Fall ist, haben Schuldner im Zweifel keine Chance diesen Überschuss für ihre Altersvorsorge zu behalten.

Verwertungsausschluss: Private Altersvorsorge trotz Hartz 4

Wer arbeitslos wird und Hartz 4 beantragt, muss nicht mehr um seine private Altersvorsorge bangen. Das Sozialgericht Mainz (Az.: S 4 AS 466/11) hat sogar in einem Urteil beschlossen, dass Hartz 4 Leistungen nicht gemindert werden dürfen, wenn beispielsweise eine Lebensversicherung erst nachträglich zur Altersvorsorge umfunktioniert wird – dabei spricht man auch von einem sogenannten Verwertungsausschluss.

Die Regelung gilt auch für andere Altersvorsorgemaßnahmen: Sobald das Geld aus einer Riester-Rente oder einer sonstigen Altersvorsorge nicht vor Eintritt ins Rentenalter verwendet werden kann, beeinflusst die Höhe der angesparten Beiträge nicht den Leistungsumfang von Hartz 4. Der Verwertungsausschluss lässt sich leicht mit dem Versicherer vereinbaren.