Mindestbeitrag und Förderbeispiele der Riester-Rente
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Bereits über 16 Millionen Riester-Verträge wurden in den letzten Jahren abgeschlossen. Mit der Rentenreform aus dem Jahr 2002 beschloss die Regierung die Riester-Rente staatlich zu fördern, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen. Abgeschlossen werden kann die Riester-Rente in verschiedenen Produktvarianten, wie fondsgebunden, klassisch oder als Wohnriester. Doch wie hoch ist der Mindestbeitrag um die staatliche Förderung zu erhalten und wie wird genau gefördert? Erfahren Sie dazu hier alle relevanten Informationen dazu.
Höhe des Mindestbeitrag
Wer die volle Förderung durch Zulagen erhalten möchte, muss jährlich einen Mindestbeitrag in die Riester-Rente einzahlen. Dieser Mindesteigenbeitrag liegt seit dem Jahr 2008 bei 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens. Wird in den Vertrag weniger eingezahlt, so erhält der Sparer die Riester-Förderung auch nur anteilig. Gefördert wird die Riester-Rente durch die Grundzulage von 175 Euro bis 2018 für jeden Sparer sowie die Kinderzulage. Diese liegt für Kinder vor 2008 geboren bei 185 Euro und für Kinder, die ab 2008 geboren sind, bei 300 Euro. Junge Sparer bis 25 Jahre erhalten zusätzlich einmalig den Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
So berechnen Sie den Mindestbeitrag
Den Mindestbeitrag, um die volle Riester-Förderung zu erhalten, können Verbraucher leicht selbst berechnen. Hier ein Beispiel für eine Familie mit zwei Kindern (beide vor 2008 geboren). Sowohl Ehemann als Ehefrau sind direkt zulagenberechtigt:
Ehemann: Der Ehemann verdiente im letzten Jahr 45.000 Euro brutto. Davon 4 Prozent ergibt 1.800 Euro. Der Ehemann erhält die Grundzulage von 175 Euro ab 2018. Die Kinderzulagen werden der Mutter zugeschrieben. Damit liegt der Mindestbeitrag zu seiner Riester-Rente bei 1.625 Euro jährlich oder rund 135 Euro monatlich.
4% vom Bruttogehalt | 1.800 EUR |
---|---|
Zulage | - 175 EUR |
Mindestbeitrag | = 1.625 EUR |
Ehefrau: Die Ehefrau verdiente im letzten Jahr 36.000 Euro. Hier wiederrum 4 Prozent vom Vorjahresseinkommen macht 1.440 Euro. Abzüglich der Grundzulage von 175 Euro ab 2018 sowie den Kinderzulagen von jeweils 185 Euro, ergibt einen jährlichen Eigenbeitrag von 895 Euro bzw. rund 75 Euro monatlich.
4% vom Bruttogehalt | 1.440 EUR |
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Zulage | - 545 EUR |
Mindestbeitrag | = 895 EUR |
Welchen Mindesteigenbeitrag müssen Geringverdiener bei der Riester-Rente leisten?
Die Riester-Rente wurde vornehmlich für Geringverdiener konzipiert, damit sie sich eine Altersvorsorge leisten können und zusätzlich vom Staat unterstützt werden. Seit 2005 liegt der Sockelbetrag bei der Riester-Rente bei 60 Euro im Jahr. Wessen Vorjahreseinkommen also so gering ist, dass er unter die 60 Euro pro Jahr fällt, muss höchstens diesen Sockelbetrag zahlen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Sind Sie sich nicht sicher, ob dies auf Sie zutrifft, lassen Sie sich beraten.
Riestern für Ehepaare - Wie funktioniert es hier mit dem Mindestbeitrag?
Wenn beide Ehepartner direkt förderfähig sind, schließen beide einen eigenständigen Riester-Vertrag ab. Beide erhalten jeweils die Grundzulage. In der Regel erhält die Mutter die Kinderzulage gutgeschrieben. Für den Mindesteigenbeitrag werden die jeweiligen Vorjahresbruttogehälter herangezogen.
Falls nur ein Ehepartner direkt förderberechtigt ist, so zahlt er in seinen eigenen Riester-Vertrag den Mindesteigenbeitrag ein und erhält dann die volle Förderung. Der andere Ehepartner, der nicht direkt zulagenberechtigt ist, muss um die Förderung trotzdem zu erhalten, den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr in die Riester-Rentenversicherung einzahlen. Natürlich können auch darüber hinaus Beiträge gezahlt werden.