Auszahlung der Riester-Rente
- Das sollten Sie wissen

  • Auszahlung bereits ab dem 60. Lebensjahr
  • Einmalzahlung in Höhe von 30 Prozent
  • Regelmäßige Zahlungen bis zum Lebensende

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Einmal abgeschlossen, brauchen sich Versicherte nur wenig um ihre Riester Rente zu kümmern. Erst bei der Auszahlung wird es für sie wieder interessant. Diese ist je nach Versicherungsbeginn zu unterschiedlichen Zeiten möglich. Zudem haben Riester Sparer die Wahl zwischen zwei Formen der Auszahlung. Unabhängig davon wird die Riester Rente ein Leben lang ausgezahlt.

Auszahlung der Riester Rente

Die Auszahlung der Riester Rente fällt in der Regel mit den Beginn der regulären Altersrente zusammen. Wer demnach Jahrgang 1964 und jünger ist, erhält mit 67 Jahren nicht nur eine gesetzliche Rente (sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind), sondern auch die private Rente. Eine frühere Riester Rente Auszahlung ist allerdings auch möglich. Jedoch sollten Versicherte dabei beachten, dass diese kleiner ausfällt, weil sie weniger Beiträge eingezahlt und Zulagen erhalten haben.

Besteuerung der Riester-Rente

Die Riester-Rente fällt unter die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass die Auszahlungen aus der Riester-Rente mit dem persönlichen Steuersatz voll versteuert werden müssen. Wie hoch der Steuersatz ausfällt, ist abhängig von dem gesamten Einkommen des Rentners. Da Ruheständler jedoch im Alter meist geringere Einkünfte haben, fällt der Steuersatz niedriger aus als während des Berufslebens. Eine volle Versteuerung bedeutet, dass die gesamte ausgezahlte Rente besteuert wird.

Anders ist es bei Renten- oder Lebens­versicherungen, die in der Ansparphase weder durch Zulagen noch durch Steuervorteile gefördert werden. Hier wird nur der Ertragsanteil versteuert, also der Teil der zusätzlich zu den eigenen Einzahlungen erwirtschaftet wurde. Dabei richtet sich der steuerpflichtige Ertragsanteil nach dem Alter bei Renteneintritt.

Frühester Beginn der Riester Rente Auszahlung

Der frühestmögliche Auszahlungsbeginn hängt vom Datum des Vertragsabschlusses der staatlich geförderten Altersvorsorge ab. Für Verträge, die 2011 und früher abgeschlossen wurden, können Sparer schon ab dem 60. Lebensjahr eine Auszahlung beantragen. Bei einem späteren Versicherungsbeginn liegt die Grenze beim 62. Lebensjahr. Sollten Versicherte dennoch auf eine frühere Rentenauszahlung bestehen, müssen sie mit dem Verlust aller erhaltenen staatlichen Förderungen rechnen.

Die Auszahlung kann auch gestückelt werden und jährlich erfolgen, was je nach Besteuerung günstiger für Versicherte ausfallen kann. Im Ernstfall empfiehlt sich hier dringend eine Beratung beispielsweise von einer Verbraucherzentrale, um Verluste durch Steuern möglich gering zu halten.

AlterRiester-Rente Auszahlung
< 60 Jahrenicht möglich
< 62 Jahrenur bei Vertragsabschluss vor 2012
> 62 Jahrejederzeit möglich, in der Regel mit Beginn regulärer Altersrente

Einmalauszahlung der Riester Rente

Die Auszahlung der Riester Rente kann auf zwei verschiedenen Wegen passieren. Versicherte können sich für oder gegen eine Einmalzahlung in Höhe von 30 Prozent des Gesamtkapitals entscheiden (20 Prozent bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden). Danach folgt die reguläre monatliche Auszahlung der privaten Rente. Der einmalig gezahlte Betrag reduziert allerdings das anschließende Altersgeld und wird voll besteuert. Hier können alle weiteren Aspekte zur Besteuerung der Riester Rente nachgelesen werden.

Auf die regelmäßigen Zahlungen bis zum Lebensende können sich Riester Sparer verlassen. Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren, sodass die Rente auch eine gewisse Zeit an Angehörige weitergezahlt wird, wenn der Versicherte verstorben ist. Allerdings sollten solche Angebote gut überprüft werden, denn diese Option kann sich förderschädlich auswirken. In diesem Fall müssen die erhaltenen Zulagen oder Steuervorteile samt Zinsen zurückgezahlt werden. Gehen Sie auf Nummer sicher und fordern Sie ein persönliches Angebot an.

Kleinstbetragsrente: Gesamte Rente auszahlen lassen

Auch wenn eine hundertprozentige einmalige Kapitalauszahlung bei der Riester Rente nicht möglich ist, so gibt es doch eine Möglichkeit, das gesamte Riester Kapital auf einen Schlag zu erhalten. Voraussetzung dafür ist eine sehr geringe monatliche Rentenzahlung. Liegt dann eine sogenannte Kleinstbetragsrente vor, können Verbraucher die gesamte Auszahlung fordern.

Die Entscheidung, ob ein Altersgeld zu klein ist und sich Versicherte ihre Riester Rente komplett auszahlen lassen können, hängt von der Bezugsgröße West nach §18 Sozialgesetzbuch IV ab. Bei einer Kleinbetragsrente darf die monatliche Rente nicht größer als ein Prozent dieses Werts sein. Im Jahr 2016 liegt diese Grenze, die das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung bezeichnet, bei 34.020 Euro. Ein Prozent entsprechen demnach im Monat 28,25 Euro. Sofern die monatliche Riester Rente geringer ist, besteht das Recht auf eine komplette Einmalauszahlung.

JahrJährlicher BezugswertRiester-Rente ist Kleinst­betragsrente
bei monatlicher Auszahlung bis
201231.500 EUR26,25 EUR
201433.180 EUR27,65 EUR
201534.020 EUR28,35 EUR
201634.860 EUR29,05 EUR
201735.700 EUR29,75 EUR
201836.540 EUR30,45 EUR