Riester-Rente Förderung durch Zulagen und Steuerentlastung

  • Höhere Grundzulage: 2018 erhalten Förderberechtigte 175 Euro staatlichen Zuschuss
  • Nutzen Sie die Steuervorteile der Riester-Rente
  • Extra Zulagen für Kinder sichern 

Ein wesentlicher Vorteil der Riester-Rente sind die Zulagen. Mit ihnen unterstützt Sie der Staat bei der privaten Altersvorsorge erheblich, vor allem wenn Sie Nachwuchs haben. Für Gutverdiener und Versicherte ohne Kinder wiegen dagegen die Steuervorteile schwerer. Doch um die geförderte Altersvorsorge abschließen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt, wenn Sie die staatliche Förderung dauerhaft behalten wollen.

Das Wichtigste in Kürze

Steuererklärung: Beiträge in Höhe von bis zu 2.100 Euro pro Jahr können Sie zusätzlich steuerlich absetzen.

Staatliche Förderung: Nur bestimmte private Rentenversicherungen gelten als staatlich geförderte Riester-Rente.

Die volle Förderung erhalten: Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie 1) förderberechtigt sein, 2) Jährlich genug Geld in die Riester-Rente einzahlen, 3) den Zuschuss beantragen.

Keine Förderung: Sollten Sie keine Förderungen erhalten dürfen, besteht für Sie dennoch unter gewissen Umständen die Möglichkeit.

Zulagen & Steuervorteile: Zulagen und Steuervorteile sind nur sicher, wenn sie die Regeln der staatlich geförderten Altersvorsorge einhalten.

Wer erhält die Riester-Förderung?

Damit die Förderung von jährlich 175 Euro Grundzulage bis 2018 sowie bis zu 300 Euro Kinderzulage und gegebenenfalls einem einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro (Vertragsabschluss vor vollendetem 25. Lebensjahr) auch fließt, müssen Sie zunächst einmal eine geförderte Riester-Rente abschließen dürfen.

Diese Personen haben einen Förderungsanspruch

  • Rentenversicherungs­pflichtige Beschäftigte und Selbstständige
  • Bezieher von Arbeitslosengeld, Hartz 4, Krankengeld
  • Beamte, Soldaten, Bundesfreiwilligen­dienstleistende
  • Geringfügig Beschäftigte, die Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen
  • Mütter/Väter während Elternzeit/Kinder­erziehungszeit
  • Unter bestimmten Umständen Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit

Diese Personen haben keinen Anspruch auf Förderung

  • Nicht rentenversicherungs­pflichtige Selbstständige und Studenten
  • Altersrentner
  • Bezieher einer Rente wegen teilweise Erwerbsminderung
  • Freiwillig Rentenversicherte

Wie bekomme ich die volle Förderung meiner privaten Altersvorsorge?

Sie müssen jedes Jahr mindestens vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich der Zulagen in Form von Beiträgen für Ihre Riester-Rente ausgeben, um den vollen Zuschuss zu erhalten. Um die genaue monatliche Beitragshöhe festzulegen, berechnen Sie zunächst vier Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens. Liegt dieses beispielsweise bei 30.000 Euro, entsprechen vier Prozent genau 1.200 Euro:

1.200 EUR-175 EUR Grundzulage=1.025 EUR
1.025 EUR-300 EUR Kinderzulage=725 EUR

30.000 EUR/100=300 EUR (1 Prozent)
300 EUR*4=1.200 EUR (4 Prozent)

Von diesem Wert ziehen Sie die erhaltenen Zulagen ab. Dazu zählt die jährliche Zulage von 175 Euro. Hinzu kommt das Geld für Ihre kindergeldberechtigten Kinder. Ist Ihr Nachwuchs vor 2008 zur Welt gekommen, sind es jährlich 185 Euro. Bei einer Geburt ab 2008 erhalten Sie 300 Euro. Haben Sie zum Beispiel ein 2010 geborenes Kind, summiert sich der Zuschuss vom Staat auf 475 Euro.

Um die vollen Riester-Rente Förderung zu erhalten, muss der Sparer im Beispiel im Jahr 725 Euro für die private Altersvorsorge zur Seite legen. Monatlich entspricht dies weniger als 61 Euro.

Die Kinderzulage erhält stets der Elternteil, dem das Kindergeld ausgezahlt wird. Bei Verheirateten kommt die Zulage jedoch in der Regel der Mutter zugute. Allerdings können Eheleute die Förderung auch an den Vater übertragen.

Wie wird die Riester-Zulage beantragt?

Um die Förderung zu erhalten, reicht es nicht aus, nur den Mindestbeitrag zu zahlen. Sie müssen sie mit dem „Antrag zur Altersvorsorgezulage“ beim Versicherer auch beantragen. Sofern Sie keinen Dauerzulagenantrag eingerichtet haben, ist es notwendig, den Antrag jährlich aufs Neue zu stellen. Versicherte können die Zulagen eines jeweiligen Jahres bis zum Ende des übernächsten Jahres einfordern. Für 2017 müssen diese beispielsweise spätestens Ende 2019 eingesammelt werden.

Wie nutzen Sie den Riester-Rente Steuervorteil?

Sie können sich bei der Riester-Rente über die Steuererklärung zusätzlich einen Steuervorteil sichern. Mit der Anlage AV lassen sich jedes Jahr Beiträge in Höhe von bis zu 2.100 Euro steuerlich absetzen. Das Finanzamt führt dann automatisch eine Günstigerprüfung durch. Fällt die Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug höher aus als die Summe der erhaltenen Zulagen, kommt Steuerzahlern die Differenz als Rückerstattung zugute. Wie groß der Steuervorteil durch die private Altersvorsorge am Ende ist, hängt vom jeweiligen Grenzsteuersatz ab.

Wie können nicht-förderberechtigte Personen doch riestern?

Für Personen, die nicht von der Riester-Rente profitieren dürfen, gibt es einige wenige Tricks, um doch gefördert zu werden. Haben sich Minijobber beispielsweise von der Versicherungspflicht befreit, gilt dies zwar für das gesamte Beschäftigungsverhältnis. Beginnt jedoch ein neues, ist es ratsam, sich nicht von der Pflicht befreien zu lassen. Durch die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge haben sie das Recht auf Zulagen und Co., sofern sie eine Riester-Rente vereinbaren.

Nicht-förderberechtigte Ehepartner haben darüber hinaus die Möglichkeit, über ihren Liebsten zu riestern. Voraussetzung ist, dass beide eine Riester-Rente haben und der förderberechtigte Partner den Mindestbeitrag zahlt. Dann besteht auch für den anderen Ehepartner die Fördermöglichkeit. Achtung: Trennt sich das Ehepaar, verliert der nur indirekt zulagenberechtigte Partner seinen Anspruch.

Wann wird eine private Rentenversicherung zur Riester-Rente?

Hinter einer Riester-Rente steckt sich in der Regel eine private Rentenversicherung. Damit Sparer die staatliche Förderung erhalten, muss die Rentenversicherung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert sein.

Dazu müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Lebenslange Rente
  • Versicherer garantieren mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge für die Rentenauszahlung
  • Abschluss- und Vertriebskosten müssen gleichmäßig mindestens innerhalb von fünf Jahren aufgeteilt werden oder als Prozentsatz von den Beiträgen abgezogen werden
  • Versicherer haben über Gebühren für Vertrieb, Abschluss, Vermögensverwaltung und möglichen Wechsel vor Vertragsabschluss schriftlich zu informieren
  • Auszahlungsbeginn der Rentenversicherung nicht vor dem 62. Lebensjahr (bei vor 2012 vereinbarten Verträgen 60. Lebensjahr)
  • Riester-Rente kann weder gepfändet noch beliehen werden

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Wann müssen erhaltene Zulagen und Steuervorteile wieder zurückgezahlt werden?

Kommt es zu einer sogenannten „schädlichen Verwendung“, müssen Sparer die erhaltenen Zulagen und Steuererstattungen an den Staat zurückzahlen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Vertrag gekündigt wird. Entnehmen Versicherte darüber hinaus Geld aus dem aufgebauten Altersvorsorgevermögen und verwenden dieses nicht, um sich damit eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen oder bauen, wird ebenfalls eine Rückzahlung fällig. Negativ wirkt sich außerdem der dauerhafte Umzug in ein Land aus, das nicht zur Europäischen Union beziehungsweise zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört. Verstirbt der Versicherungsnehmer außerdem vor Rentenbeginn, ist das Vererben der geförderten Rentenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen an den Ehepartner förderunschädlich möglich.

Grundsicherung: Staatliche Hilfe gegen Altersarmut

Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die hilfebedürftigen Menschen zugutekommt. Vor allem Menschen, die in Altersarmut leben oder durch einen Unfall bzw. Krankheit erwerbsgemindert sind, können diese Leistungen in Anspruch nehmen. Die Höhe der Grundsicherung ist mit Hartz 4 Leistungen vergleichbar. Die konkrete Leistungshöhe orientiert sich aber an dem jeweiligen Bedarf.

Die staatliche Sozialleistung Grundsicherung bietet bedürftigen Personen eine finanzielle Unterstützung. Sie hilft vor allem älteren Menschen ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, wenn diese aufgrund einer geringen Altersrente unter Existenzminimum leben.

Außerdem können Personen, die etwa wegen eines Unfalls erwerbsgemindert sind und eine Erwerbsminderungsrente beziehen, diese Rente mit der Grundsicherung aufstocken. Die anspruchsberechtigen Personen und die Höhe sowie der Umfang der Leistungen werden nach dem bundesweit geltenden Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt. Die einzelnen Anträge bearbeiten jedoch die Sozialämter auf kommunaler Ebene.

Grundsicherung für Rentner: Leistungen im Überblick

Die Leistungen der Grundsicherung bestehen aus finanziellen Hilfen. So kommt sie beispielsweise auch für die Wohnung und Heizkosten auf. Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung werden genauso getragen, wie die Kosten für das alltägliche Leben. Dabei bemisst sich die Höhe der Grundsicherung nach sogenannten Regelbedarfsstufen.

Alleinstehende Erwachsene, die einen eigenen Haushalt führen, zählen etwa zur höchsten Bedarfsstufe und erhalten Leistungen in Höhe von Hartz 4 Bezügen. Zur niedrigsten Regelbedarfsstufe gehören Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. Die Leistungen werden dabei den sich jährlich veränderten Lebenshaltungskosten angepasst.

Übersicht der Regelbedarfsstufen und Änderung von 2016 auf 2017

Regelbedarfsstufen nach § 28 SGB XII (€/Monat)

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2016404364324306270237
2017409368327311291237
2018416374332316296240

► Wer zählt zu welcher Stufe?

Regelbedarfsstufen nach § 28 SGB XII (€/Monat)

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2016404364324
2017409368327
2018416374332

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2016306270237
2017311291237
2018316296240

► Wer zählt zu welcher Stufe?

Grundsicherung im Alter: Riester-Rente verrechnet

Wer jahrelang in die Riester-Rente eingezahlt hat und im Alter dennoch auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen ist, kann nicht von erhöhten Leistungen profitieren. Denn das Geld aus der Riester-Rente wird mit der Grundsicherung verrechnet. Diese Altersvorsorge lohnt sich demnach oft nicht, wenn Interessierte regelmäßig nur ein geringes Einkommen erzielen. Da die Riester-Rente aber für viele Arbeitnehmer eine gute Möglichkeit ist, sich mit staatlichen Zulagen für das Alter finanziell abzusichern, sollte genau geprüft werden, für wen eine Riester-Rente sinnvoll ist.