riester-rente |
|
Riester Rente vergleichen und optimale Tarife finden |
|
 |
Angebot und Informationen zu den Wohn-Riester Zulagen
| Die Riesterförderung ist auf den Erwerb von Immobilien ausgedehnt worden. Die Regelung zur Eigenheimrente - besser als Wohn-Riester bekannt - ist 2008 rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Sie soll die Abschaffung der Eigenheimzulage abfedern.
Bisher gab es die Riester-Förderung nur für die Altersvorsorge mit Geldvermögen. Nun können Sie auch selbst genutztes Wohneigentum mit in die Altersabsicherung einbeziehen. Mit der neuen Eigenheimrente können Sie Wohnimmobilien, Anteile an Wohnungsbaugenossenschaften erwerben oder Kredite, die der Immobilienfinanzierung dienen, abzahlen. Dazu können Sie bis zu 100% des angesparten Vermögens aus Ihrem Riestervertrag nutzen.
|
Bedingungen, für die Förderung von Wohn-Riester, sind: |
- Immobilie liegt im Inland (Deutschland)
- die Immobilie wird zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt
- die Immobile wurde nach dem 31. Dezember 2007 hergestellt oder angeschafft
Für die neue Wohnriester Rente gelten die gleichen staatlichen Zulagen wie bei anderen Riester-Verträgen. Lassen Sie sich jetzt von unseren erfahrenen Experten beraten und informieren Sie sich über Ihre persönlichen Zulagen bei der Eigenheim-Rente. |
|
|
|
|