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Wer bekommt die Förderung?
Grundsätzlich kann jeder einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließen. Ein Anspruch auf staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge besteht jedoch nur für
- in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer
- Beamte
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst (VBL)
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Auszubildende
- nicht Erwerbstätige in der dreijährigen Kindererziehungszeit
- Wehr- und Zivildienstleistende
- pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer)
- geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- Bezieher von Vorruhestandsgeld
- Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte pflichtversichert sind
- Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
- Bezieher von Arbeitslosengeld oder –hilfe
- Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
- Mitglieder geistlicher Genossenschaften
- behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen
- Seelotsen
- Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
Die staatlichen Zulagen und Steuervorteile bekommen auch nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigte Ehepartner von Mitgliedern dieser Personengruppen, wenn sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen – z.B. die mit einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratete Hausfrau mit eigener Riester-Police. Auch als Selbstständiger und Freiberufler erhält man die staatliche Förderung, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.
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Nicht gefördert werden bisher: |
- Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
- Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z.B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten)
- Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
- Geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen
- Bezieher einer Vollrente
- Rentner wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
- Bezieher von Sozialhilfe
- Studenten
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