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Kosten - Wie viel muß ich sparen?

Wer die volle staatliche Förderung will, muss einen bestimmten Teil seines sozialversicherungspflichtigen Jahresgehalts des Vorjahres in den Riester-Vertrag einzahlen, jedoch nicht mehr als die maximal abzugsfähigen Sonderausgaben – vermindert jeweils um die erhaltenen Zulagen. Bei Beamten, Richtern und Soldaten werden Amtsbezüge bzw. Besoldung zugrundegelegt.

 

Ab Anteil des Jahreseinkommens
 einschließlich der Zulagen
2002
1%
2004
2%
2006
3%
2008
4%

 

Es kann auch weniger gespart werden

Wenn man den erforderlichen Eigenbeitrag nur teilweise leistet, wird die Zulage anteilig gekürzt: wer bspw. nur 80 % des vollen Eigenbeitrages einzahlt, bekommt auch nur 80 % der vollen Zulagen. Wer wenig oder kein eigenes Einkommen hat und die Riester-Förderung in Anspruch nehmen will, muss immer einen geringen Mindest-Eigenbetrag beisteuern:

Geringverdiener, die in den Genuss der Zulagen kommen wollen, sollen so zumindest einen kleinen Eigenbetrag leisten. Dieser Sockelbetrag liegt ab 2005 bei 60 Euro je Riester-Vertrag – unabhängig von der Zahl der Kinderzulagen.

Jeder Riester-Vertrag kann auf Verlangen des Versicherten – etwa bei finanziellen Engpässen -beitragsfrei gestellt werden. Die staatliche Förderung entfällt allerdings während der Beitragsfreistellung. Der Versicherte kann die Beitragszahlung in Abstimmung mit dem Versicherer dann jederzeit wieder aufnehmen.

 

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