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Kosten - Wie viel muß ich sparen?
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Wer die volle staatliche Förderung will, muss einen bestimmten Teil seines sozialversicherungspflichtigen Jahresgehalts des Vorjahres in den Riester-Vertrag einzahlen, jedoch nicht mehr als die maximal abzugsfähigen Sonderausgaben – vermindert jeweils um die erhaltenen Zulagen. Bei Beamten, Richtern und Soldaten werden Amtsbezüge bzw. Besoldung zugrundegelegt.
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| Ab |
Anteil des Jahreseinkommens
einschließlich der Zulagen |
2002 |
1% |
2004 |
2% |
2006 |
3% |
2008 |
4% |
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Es kann auch weniger gespart werden |
Wenn man den erforderlichen Eigenbeitrag nur teilweise leistet, wird die Zulage anteilig gekürzt: wer bspw. nur 80 % des vollen Eigenbeitrages einzahlt, bekommt auch nur 80 % der vollen Zulagen. Wer wenig oder kein eigenes Einkommen hat und die Riester-Förderung in Anspruch nehmen will, muss immer einen geringen Mindest-Eigenbetrag beisteuern:
Geringverdiener, die in den Genuss der Zulagen kommen wollen, sollen so zumindest einen kleinen Eigenbetrag leisten. Dieser Sockelbetrag liegt ab 2005 bei 60 Euro je Riester-Vertrag – unabhängig von der Zahl der Kinderzulagen.
Jeder Riester-Vertrag kann auf Verlangen des Versicherten – etwa bei finanziellen Engpässen -beitragsfrei gestellt werden. Die staatliche Förderung entfällt allerdings während der Beitragsfreistellung. Der Versicherte kann die Beitragszahlung in Abstimmung mit dem Versicherer dann jederzeit wieder aufnehmen.
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