zur gesetzlichen Rente
• Muss ich die Rente beantragen?
• Ab wann bekomme ich Rente?
• Wieviel Rente bekomme ich?
• Wie wird die Rente finanziert?
• Wo bekomme ich weitere Informationen?
zur privaten Vorsorge
• Muss ich privat vorsorgen?
• Warum sollte ich privat vorsorgen?
• Wie wird Privatvorsorge finanziert?
• Welche Anlageform ist die Beste?
• Wo schließe ich am Besten meinen Altersvorsorgevertrag ab?
• Wieviel soll ich sparen?
zur Prämie
• Was muss ich tun um die Prämie vom Staat zu bekommen?
• Ich habe schon 3 Lebensversicherungen und will die Prämie trotzdem!
weitere Fragen
• Welche Steuervorteile gewährt der Staat?
• Rentenversicherung, Banksparplan oder Fonds?
• Auch Bank- und Investmentfondssparpläne können in Frage kommen.
• So funktioniert die Förderung.
• Riester-Rente auch im Ausland?
• Kann ich vorzeitig an mein Geld?
• Kann ich die Riester-Rente mit anderen Vorsorgeprodukten kombinieren?
• Wo liegen die Unterschiede zwischen Riester Rente Versicherung und privaten Rentenversicherungen?
Muss ich die Rente beantragen?
Leistungen der Rentenversicherung müssen grundsätzlich beantragt werden. Es reicht nicht aus, dass die Voraussetzungen zum Rentenanspruch vorliegen. Erst dann kann die Leistung bewilligt werden. Gewöhnlich weist Sie der Rentenversicherungsträger aber rechtzeitig darauf hin, dass Sie Rentenleistungen erhalten können.
Ab wann bekomme ich Rente?
Sie haben Anspruch auf die Regelaltersrente, wenn Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 5 Jahre versichert waren.
Sie können bereits mit 62 Jahren in Rente gehen, wenn Sie mindestens 35 Jahre rentenversichert waren.
Diese Altersgrenzen gelten auch für Frauen die nach dem 31.12.51 geboren wurden!
Ein vorzeitiger Eintritt in die Rente ist möglich. Allerdings wird sie mit einem Abschlag von 0,3% pro vorzeitig in Anspruch genommenen Monat ausgezahlt. Der Rentenabschlag eines Versicherten, der beispielsweise bereits mit 62 Jahren in Rente gehen möchte, ist somit 10,8% (36Monate x 0,3%).
Wieviel Rente bekomme ich?
Die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente hängt in erster Linie von den versicherungspflichtigen Jahren und der Höhe Ihrer Verdienste bzw. den daraus resultierenden Beiträgen ab. Eine Richtgröße ist 50-68% des durchschnittlichen Nettoentgeltes. Die 68% würden Sie erreichen, wenn Sie 45 Jahre durchschnittlich verdient haben.
Ihr Rentenversicherungsträger kann Ihre voraussichtliche Altersrente exakt ermitteln.
Wie wird die Rente finanziert?
Die Gesetzliche Rente der Leistungsempfänger wird durch die Beiträge der heutigen Beitragszahler finanziert. Die Beiträge werden also nicht angespart.
Wie bekomme ich weitere Informationen?
Weitere Informationen können Sie z.B. beim Bundesministerium für Arbeit (BMA), der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), bei rententips.de oder einem Rentenberater erhalten.
Muss ich privat vorsorgen?
Niemand wird dazu gezwungen. Die private Vorsorge ist absolut freiwillig.
Warum sollte ich privat vorsorgen?
Die gesetzliche Rente wird auch in Zukunft Ihre Grundversorgung sichern. Allerdings wird sie nicht in der Lage sein, den Lebensstandard aus dem Berufsleben aufrecht zu halten. Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen erreicht die gesetzliche Rente bereits heute lediglich 50-70% des Durchschnitteinkommens. Diese Einkommenslücke sollte durch private Vorsorge geschlossen werden. Dies wird neuerdings vom Staat sogar noch durch Prämien belohnt!
Wie wird Privatvorsorge finanziert?
Im Gegensatz zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rente wird die private Vorsorge durch Ihre Beiträge und Zinsen finanziert.
Zusätzlich helfen auch der Staat und das Finanzamt mit.
Welche Anlageform ist die Beste?
Die Auswahl der Anlageform ist von Ihren Vorlieben und Ihrer Risikobereitschaft abhängig. Während z.B. Rentenversicherungen als sicher gelten, unterliegen Investmentfonds oft Schwankungen. Dafür kann die Rendite höher sein.
Wo schließe ich am Besten meinen Altersvorsorgevertrag ab?
Auch dies ist stark von Ihren Wünschen abhängig.
Wenn Preis und Rendite für Sie wichtige Punkte sind, empfiehlt es sich, die Verträge online abzuschließen. Durch die erheblichen Einsparungen im Vertrieb können preislich günstigere Verträge angeboten werden.
Ist Ihnen die Vertrautheit in den Gegenüber wichtig, sollten sie vielleicht eher zum Makler oder zur Bank um die Ecke gehen.
Wieviel soll ich sparen?
Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten, da es von Ihren Bedürfnissen und der Höhe Ihrer gesetzlichen Rente abhängt.
Ermitteln/Schätzen Sie zuerst Ihre monatliche Versorgungslücke. Dies dürfte Ihr Nettoeinkommen minus Ihrer voraussichtlichen Rente sein. Somit kennen Sie die Laufzeit des Vertrages (heute bis Renteneintritt) und den gewünschten monatlichen Auszahlungsbetrag. Nun können Sie bei Ihrer bevorzugten Sparform testen, wie hoch der entsprechende monatliche Einzahlungsbetrag ist.
Was muss ich tun um die Prämie vom Staat zu bekommen?
Zuerst müssen Sie beim Abschluss Ihres Altersvorsorgevertrages auf das sogenannte "Riester-Zertifikat" achten. Nur diese Produkte werden gefördert. Dann müssen Sie zum Jahresende lediglich noch die Förderung beantragen. Weitere Details zur Prämie und Riester-Rente allgemein finden Sie unter dem Punkt Rentenreform.
Ich habe schon eine Lebensversicherung. Bekomme ich die Prämie auch dafür oder bin ich am Ende der Dumme, weil ich mich frühzeitig um die Altersvorsorge gekümmert habe?
Hier kommt es darauf an, ob diese Verträge nachträglich das Riester-Zertifikat bekommen oder nicht. Wenn ja, dann sind die bestehenden Verträge völlig ausreichend. Der entsprechende Anbieter kann Ihnen sicher sofort sagen, ob dieses Produkt das Zertifikat erhalten hat oder nicht.
Wenn nein, müssen Sie wechseln um in den Genuss der Prämie zu kommen. Aber Vorsicht mit überstürzten Kündigungen. Meist ist es besser, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dann brauchen sie keine teuren Abschläge an den Finanzdienstleister zahlen und die Erträge auch nicht versteuern (erst ab 12 Jahren).
Welche Steuervorteile gewährt der Staat?
Eigenbeiträge plus Zulagen für die riesterfähigen Vorsorgeverträge können bei der Veranlagung zur Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das lohnt dann, wenn die Steuerersparnis die Höhe der Zulagen übersteigt – das ist häufig bei Personen mit überdurchschnittlichem Einkommen und bei Alleinstehenden der Fall. Das Finanzamt berechnet automatisch, was für den Steuerpflichtigen günstiger ist – staatliche Zulage oder steuerlicher Sonderausgabenabzug. Folgende Höchstbeträge können geltend werden:
| Ab |
Maximaler Sonderausgabenabzug |
2002 |
525,00 € |
2004 |
1050 € |
2006 |
1575 € |
2008 |
2100 € |
Bei Rentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr, sowie bei Bank- und Investmentfonds-Sparplänen gehen die Ansparsumme auf die Erben über. Die bereits geleisteten Zulagen und Steuervorteile sind dann jedoch zurückzuzahlen, da das Ziel – die Absicherung des Lebensstandards des Zulageberechtigten im Alter – nicht erreicht werden konnte.
Rentenversicherung, Banksparplan oder Fonds?
Bei der privaten Rentenversicherung werden Ihre Beiträge mit einer garantierten Mindestverzinsung (z.Zt. 2,25 %) angelegt. Hinzu kommen Überschussbeteiligungen, die dem Versicherten gutgeschrieben werden, wenn der Anbieter mehr als den Mindestzins erwirtschaftet. Viele Versicherer bieten alternativ eine klassische und eine fondsgebundene Variante ihrer Privatrente an. Bei der klassischen Rentenversicherung werden die erzielten Überschüsse festverzinslich angelegt, bei der fondsgebundenen Rentenversicherung werden sie in Aktienfonds investiert. Eine klassische Rentenversicherung ist also eher auf die Bedürfnisse eines sicherheitsorientierten Anlegers zugeschnitten, die fondsgebundene Rentenversicherung ist für risikofreudigere Kunden geeignet.
Auch Bank- und Investmentfondssparpläne können in Frage kommen.
Auch zertifizierte Banksparpläne (Bankguthaben mit Zinsansammlung) und Investmentfonds-Sparpläne (Aktien-, Renten-, Geldmarkt- und Immobilienfonds) werden durch die staatlichen Zulagen und Steuervorteile gefördert. Banksparpläne werden von verschiedenen Kreditinstituten angeboten. Sie sind – wie die Rentenversicherung – gut für sicherheitsorientierte Anleger geeignet. Fondsprodukte bieten größere Ertragschancen, aufgrund der Schwankungen an den Aktienmärkten allerdings ein etwas größeres Risiko als die sicherheitsorientierten Anlageformen.
So funktioniert die Förderung.
Die staatlichen Zulagen müssen beantragt werden. Bisher musste der Zulagenantrag vom Versicherten selbst gestellt werden. Ab 2005 können Sie ihren Anbieter bevollmächtigen, jährlich einen Zulageantrag bei der Zulagenstelle zu stellen. Eine einmalige Bevollmächtigung bei Vertragsabschluss reicht dazu aus. Die staatliche Förderung wird dem Rentenvertrag sofort nach Eingang des Geldes gutgeschrieben. Wichtig ist auch die jährliche Bescheinigung nach § 92 EstG – sie ist so etwas wie der Kontoauszug und zeigt unter anderem, wie hoch die Zulagen sind, die man bekommen hat. Vom Anlageinstitut gibt es außerdem eine Anbieterbescheinigung. Darin sind die Vorsorgebeiträge mit Anbieter-, Zertifizierungs- und Vertragsnummer aufgeführt. Diese Bescheinigung benötigt man, um die Altersvorsorgebeiträge (bis zu 1050 Euro einschließlich Zulagen) in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend zu machen: wenn der Steuervorteil infolge des Sonderausgabenabzugs höher ist als die staatlichen Zulagen, bekommt man den Differenzbetrag als Steuererstattung. Ob das der Fall ist, prüft das Finanzamt von Amts wegen in der Einkommensteuerveranlagung.
Riester-Rente auch im Ausland?
Wer seinen Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen will, muss die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Als Sparer kann man in diesem Fall eine zinslose Stundung des Rückzahlungsbetrags bis zum Beginn der Auszahlungsphase beantragen – dabei hilft der Anbieter. Die Stundung wird in der Auszahlungsphase verlängert, wenn von jeder monatlichen Zahlung 15 % zur Tilgung des Rückzahlungsbetrags verwandt werden, bis die staatliche Förderung zurückgeführt ist.
Kann ich vorzeitig an mein Geld?
Riester-geförderte Vorsorgeverträge sind mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündbar. Wer vorzeitig an sein Vorsorgevermögen will, muss die bis dahin erhaltenen Zulagen und Steuervorteile aber zurückzahlen. Ausnahme: Die angesparte Summe wird vollständig auf einen anderen Altersvorsorge-Vertrag übertragen. Ein Wechsel des Anbieters verursacht Kosten, die dem Vorsorgesparer von den meisten Unternehmen in Rechnung gestellt wird.
Wer Geld für den Erwerb einer Immobilie benötigt, kann aus einem Altersvorsorgevertrag mindestens 10.000 € und maximal 50.000 € des angesparten Kapitals für den Kauf oder den Bau des selbstgenutzten Wohneigentums im Inland entnehmen. Das entnommene Kapital muss in gleichbleibenden Raten bis spätestens zum 65. Lebensjahr wieder in den Vertrag zurückgezahlt werden.
Kann ich die Riester-Rente mit anderen Vorsorgeprodukten kombinieren?
Bei einigen Unternehmen können Sie die Riester-Vorsorge auch mit einer Absicherung für verminderte Erwerbstätigkeit oder mit der Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall kombinieren. Auszahlungen aus diesen Versicherungsverträgen können unmittelbar ab Eintritt des versicherten Risikos erfolgen. Zu beachten ist allerdings, dass die Absicherung zusätzlicher Risiken die Rendite des Altersvorsorgeproduktes verringert. Zu Beginn der Rente steht dann für die reine Alterssicherung weniger Geld zur Verfügung als bei einem Produkt ohne Absicherung zusätzlicher Risiken.
Wer Geld für den Erwerb einer Immobilie benötigt, kann aus einem Altersvorsorgevertrag mindestens 10.000 € und maximal 50.000 € des angesparten Kapitals für den Kauf oder den Bau des selbstgenutzten Wohneigentums im Inland entnehmen. Das entnommene Kapital muss in gleichbleibenden Raten bis spätestens zum 65. Lebensjahr wieder in den Vertrag zurückgezahlt werden.
Wo liegen die Unterschiede zwischen Riester Rente Versicherung und privaten Rentenversicherungen?
Allgemein gegenübergestellt hat die Riester Rente Versicherung mit allgemeinen Rentenversicherungen relativ wenig gemein, da die Riesterrente nur eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ist und insofern nur das Risiko „Rente“ (Altersvorsorge) mindert. Versicherungen sind dagegen viel umfangreicher. Sie umfassen die Gesamtheit versicherbarer Risiken sowohl im Sach- (Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz, Gebäude usw.) als auch im Lebensbereich (Krankenversicherung, Leben, Rente, BU, Unfall). Die Riesterrente ist bestenfalls mit einer privaten Rentenversicherung zu vergleichen, die ebenfalls auf das Risiko Altersvorsorge zielt.
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